Autopanne oder Verkehrsunfall in der Schweiz – was tun?

Bei einer Autopanne in der Schweiz muss einiges beachtet werden. Foto oneinchpunchphotos via Envato
Bei einer Autopanne in der Schweiz muss einiges beachtet werden. Foto oneinchpunchphotos via Envato

Ist eine Autopanne oder ein Unfall an sich schon kein schönes Ereignis, so wird es im Ausland richtig lästig – hier herrschen oft andere Bedingungen vor und man muss an Dinge denken, die in Deutschland mitunter nebensächlich sind.

Auch die Schweiz gehört zu diesen Ländern. Was Sie hier bei einer Fahrzeugpanne oder gar einem Unfall beachten sollten, erklärt unser Ratgeber.

Sie haben eine Panne in der Schweiz?

Wird das eigene Fahrzeug in der Schweiz plötzlich fahruntüchtig, so gehen Sie nach folgendem Schema vor:

  • Fahren Sie, wenn möglich, auf den Seitenstreifen so weit rechts, wie es geht, oder nutzen Sie eine Parkbucht, wie sie z. B. in Autobahnbaustellen eingerichtet sind.
  • Warnblinker einschalten
  • Warndreieck mindestens 50 m vor der Pannenstelle aufstellen. Ist ihr Fahrzeug direkt auf der Fahrbahn liegen geblieben, stellen Sie das Warndreieck in 100 m Entfernung
  • Treibstoff im Tank kontrollieren.
  • Genau überlegen (ggf. beobachten), wann welche Anzeichen des Defektes zum ersten Mal aufgetreten sind.
  • Versuchen, den Defekt zu lokalisieren (Felgen-/Reifenschaden, abgefallener Stecker, verschmortes Kabel, defekter Keilriemen usw.).
  • Mit evtl. Reparaturversuchen nur dann beginnen, wenn Sie genau wissen, wo der Fehler liegt, und die notwendigen technischen Kenntnisse besitzen.
  • Wenn Sie den Defekt nicht selbst beheben können: Auf der Autobahn die Notrufsäulen nutzen (mehr zum Notruf gleich) und hinter der Leitplanke auf Hilfe warten.

Nach einer Panne Hilfe anfordern

Kann der Fehler nicht gefunden bzw. behoben werden, müssen Sie die Pannenhilfe rufen. Falls Sie Mitglied im ADAC oder einem anderen Automobilclub sind, der europaweit tätig ist, wählen Sie die Ihnen bekannte Nummer dieser Pannenhilfe. Alternativ kann die Strassenhilfe TCS in der Schweiz mittels Online-Pannenmeldung oder unter 0800 140 140 angefordert werden. Halten Sie vor dem Anruf die folgenden Angaben bereit, damit die Pannenhilfe reibungslos ablaufen kann:

  • Persönliche Referenz-Nummer (z. B. ADAC Mitgliedskarte, Mastercard oder Patrouille TCS-Karte)
  • Genauer Standort des Pannenfahrzeugs (Straße, Hausnummer, Kilometerangabe auf Autobahn)
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Kennzeichen, Marke und Farbe des Pannenfahrzeugs. Nennen Sie auch besondere Eigenschaften des Fahrzeugs, damit der Techniker Sie sofort erkennen kann – etwa einen großen Werbeaufkleber von Casino777 Schweiz oder ähnliches.
  • Art / Umfang der Panne – wenn möglich (Achtung: Nennen Sie Art und Umfang der Panne nur, wenn Sie entsprechende technische Kenntnisse haben und sich absolut sicher sind. Andernfalls lassen Sie diese Angaben besser ganz weg).

Der oder die Callcenter Agent/in wird als erstes nach Ihrer Mitgliedschaftsnummer fragen. Obwohl hinter dieser Nummer in der Regel das Fahrzeug hinterlegt, wird dies gerne von den Mitarbeiter/innen gegengeprüft – oft kommt es beispielsweise vor, dass Menschen mit ihrem Zweitwagen in eine Pannensituation geraten.

Bleiben Sie ruhig und entspannt und antworten Sie so detailliert wie möglich auf den momentanen Standort (z. B. an einer Autobahnabfahrt oder Rastplatz) sowie die Farbe, Typ und Kennzeichen des Autos. Dadurch identifiziert der Techniker sie im Handumdrehen vor Ort.

Sie haben einen Unfall in der Schweiz?

Die oberste Regel: Ruhe bewahren! Das Erste, was jeder nach einem Unfall machen muss, ist anzuhalten. Sollte man trotz eines Verkehrsunfalles nicht anhalten, bedeutet dieses in der Regel eine Verkehrsunfallflucht – auch umgangssprachlich „Fahrerflucht“ genannt. Zusätzlich kann man sich zusätzlich einer unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen. Ausnahmen gelten hierbei nur, wenn es sich um einen Notfall handelt und man zum Beispiel eine schwerverletzte Person zum nächstgelegenen Krankenhaus bringen muss.

Als nächstes ist zu prüfen, wie schwer die Unfallauswirkungen sind: Gibt es Verletzte? Ist man selber verletzt? Wie muss die Unfallstelle abgesichert werden? Wurde die Polizei informiert?

Nach dem Verkehrsunfall erledigen Sie bitte folgende Dinge in der angegebenen Reihenfolge:

  • Warnblinklicht einschalten
  • Rettungsdienste und Polizei telefonisch informieren
  • Ein Warndreieck aufstellen
  • Verletzten Personen helfen, diese und sich selbst aus dem Gefahrenbereich herausbringen (von der Fahrbahn herunter, auf Autobahnen hinter die Leitplanke). Wenn nötig: Erste Hilfe leisten! (Jedermann, besonders aber ein Unfallbeteiligter ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn ihm dieses vor Ort mit den gegebenen Mitteln möglich ist)

Achtung: Sollte es sich bei dem Unfall um einen „Blechschaden“ ohne verletzte Personen handeln, ist es für Sie als Deutscher in der Schweiz trotzdem unbedingt ratsam, die Polizei zu informieren. Andernfalls könnten Sie in der Folge große Probleme bekommen.

Falls Sie entgegen diesem Rat doch keine Polizei hinzuziehen, bedenken Sie: Unfallbeteiligte sind in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, ihre Personalien miteinander auszutauschen. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, so lange am Unfallort zu verbleiben, bis ihre Personalien, ihre Unfallbeteiligung und die Daten ihres Fahrzeuges zweifelsfrei festgestellt wurden. Auf Verlangen müssen Sie ihren Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen, ansonsten begehen Sie im Zweifel eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Keine Pflicht zur Schuldanerkenntnis

Die Parteien sind jedoch nicht verpflichtet, Schuldanerkenntnisse und Aussagen vor dem Unfallgegner auszufüllen oder diese zu unterschreiben. Notieren Sie sich die Daten aller Beteiligten und möglicher Zeugen vor Ort. Zu den zwingend auszutauschenden Daten gehören: Der Name, die Adresse, Versicherung und das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Kraftfahrzeuges.

Die Versicherungsnummer usw. kann bei Bedarf auch über den Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden. Dieser ermittelt nach einem Verkehrsunfall in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz die gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Er kann unter der kostenfreien Servicerufnummer (0800) 250 260 0 sowie online unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreicht werden.

Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (40) 300 330 300. Für Anfragen zu ausländischen Versicherungen ist der Zentralruf der Autoversicherer montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr zu erreichen.

Sollten Sie ein geparkten PKW angefahren haben, und der Halter ist vor Ort nicht anzutreffen, sind Sie verpflichtet, eine angemessene (je nach Örtlichkeit und Uhrzeit, i. d. R. 1 bis 2 Stunden) Zeit an der Unfallstelle auf diesen zu warten. Sollte der Halter auch nach diesem Zeitrahmen nicht am Unfallort erschienen sein, müssen Sie die Polizei telefonisch informieren.

Achtung: Einen Zettel an die Windschutzscheibe zu hängen reicht auch in der Schweiz nicht aus! Dieser kann verloren gehen, vom Adressaten übersehen werden oder es können falsche Daten darauf stehen. Es kommt häufig vor, dass ein Unfallverursacher einen Hinweis mit falschen Angaben an dem Fahrzeug hinterlegt! Selbst wenn eine Notiz mit korrekten Personalien hinterlegt wurde, wird dieses – bei erst späterer Kenntnisnahme von der Polizei – rechtlich als Verkehrsunfallflucht gewertet. Daher im Zweifel immer über die 117 die Polizei bzw. die lokale Dienststelle der Kantonspolizei informieren.

Foto: oneinchpunchphotos via Envato