Wann darf man hupen?

Hupen ist seltener erlaubt als viele Autofahrer denken. Foto: ©Кирилл Рыжов / stock adobe

Alle vier Jahre, wenn im Sommer die Kicker aus aller Herren Länder die Fußballschuhe schnüren und zur Fußball WM antreten, hört man sie an verschiedenen Abenden durch die Stadt fahren – die Autocorsos, die den Sieg der eigenen Nation feiern.

Das kann schon mal ein sehr lautes Vergnügen werden, denn diese Autocorsos werden in aller Regel von lautem Hupen begleitet. Gleiches gilt für Hochzeitscorsos, die vom Standesamt oder der Kirche nach einer Hochzeit aufbrechen und sich auf den Weg zu Ort der weiteren Feierlichkeiten begeben. Was in Deutschland als ganz normal angesehen wird und deshalb kaum hinterfragt wird, muss allerdings nicht immer geltendem Recht entsprechen.

Hupen nicht erlaubt

Denn tatsächlich dürfen Sie in keinem dieser beiden Fälle beim Fahren Ihre Hupe betätigen. Genaugenommen erfüllen Sie damit einen Bußgeldtatbestand. Dieeses Bußgeld ist zwar nicht allzu hoch angesetzt – und entsprechende Anzeigen werden so gut wie nie gestellt – trotzdem ist es interessant zu wissen, wann man denn nun wirklich hupen darf und wann nicht.

Auch wenn natürlich eine falsche Bereifung oder ein Geschwindigkeitsvergehen, bei dem Sie geblitzt werden, weitaus schwerwiegendere Folgen haben können. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) offenbart bei der Frage, wann Sie Ihre Hupe verwenden dürfen, die eine oder andere Überraschung.

Schon gewusst?

Wenn Sie die StVO aufschlagen und sich auf die Suche nach dem Wort „Hupe“ begeben, werden Sie nicht fündig. Denn im Rechtsdeutsch heißt die Hupe „Schallzeichen“. Auch die im Volksmund als Lichthupe bezeichnete Möglichkeit, mit einem kurzen Aufblitzen des Fernlichts auf sich aufmerksam zu machen, hat in Wahrheit einen anderen Namen. „Leuchtzeichen“ ist hier der juristische Fachbegriff.

Wann darf die Hupe genutzt werden?

Bei der Frage: „Wann darf man hupen?“, muss die StVO zurate gezogen werden. Der Gesetzgeber hat zwei mögliche Szenarien vorgegeben, in denen die Hupe oder das „Schallzeichen“ verwendet werden darf. Besonders ausgefallene Hupen werden gerne auch mal als Lufthorn bezeichnet – diese sind allerdings eher für wirklich große Autos und Trucks geeignet.

Hupen ist erlaubt, wenn Sie …

  1. … außerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes Auto überholen möchten, oder …
  2. … Sie für sich selbst oder eine andere Person eine Gefährdung sehen, auf die Sie aufmerksam machen möchten.

Bei einem Autocorso – sei es nun nach einer Hochzeit oder wegen eines gewonnenen Fußballspiels – ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt.

Wenn Sie doch einmal hupen, ohne dass dies erlaubt gewesen wäre, besteht theoretisch die Möglichkeit, Sie anzuzeigen. Werden Sie von der Polizei auf frischer Tat ertappt, kann ein Bußgeld fällig werden. Dieses liegt nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zwischen 5 und 10 Euro. Dabei gelten die folgenden konkreten Sätze:

  • Im Fall einer missbräuchlichen Nutzung der Hupe: 5 Euro
  • Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer belästigt: 10 Euro

Darüber hinaus gibt es noch zwei Sonderregelungen. So darf beispielsweise eine Hupe nur einen gleichbleibenden Ton wiedergeben – eine Tonabfolge ist auf deutschen Straßen gesetzlich verboten und wird ebenfalls mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet.

Den schlimmsten Rechtsverstoß begehen Sie allerdings, wenn Sie jemanden durch den Einsatz Ihrer Hupe nötigen. Das ist ein Straftatbestand, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie mit bis zu drei Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Hinzu kommt ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten oder aber – je nach Schwere der Tat – ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Wann liegt wirklich eine Nötigung vor?

Um zu entscheiden, ob wirklich eine Nötigung vorgelegen hat, muss man zwei Gesichtspunkte betrachten. Zum einen das Empfinden der Person, die angehupt wurde. Zum anderen die Intention desjenigen, der gehupt hat.

Das Problem beim Empfinden der betroffenen Person ist das, dass dieses nicht immer mit dem Gesetz einhergehen muss. So mag sich der eine nicht gestört fühlen, wenn auf der Autobahn von hinten ein Sportwagen mit 250 Stundenkilometern und fortwährender Lichthupe angerast kommt. Auch ein Fahrzeug, das ihm auf der Landstraße fast auf der Stoßstange hängt und ständig hupt, mag einen hart gesottenen Autofahrer nicht stören.

Andere hingegen fühlen sich bereits gestört, wenn Sie vor einem Überholmanöver von hinten eine Hupe hören. Die wenigsten Autofahrer wissen überhaupt, dass man außerhalb geschlossener Ortschaften vor dem Ansetzen zu einem Überholmanöver hupen darf.

Als Nötigung liegt nach der Definition des § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) dann vor, wenn eine Person durch eine Bedrohung oder eine direkte Ausübung von Gewalt zu einem unfreiwilligen Verhalten gedrängt wird. Der Drängler auf der Autobahn, der mit hoher Geschwindigkeit von hinten kommt und hupt oder die Lichthupe betätigt, stellt zumindest schon mal eine gewisse Bedrohung dar. Außerdem möchte er den Autofahrer vor sich zu einem „unfreiwilligen Verhalten“, nämlich dem Wechsel der Fahrbahn auf der Autobahn oder zu einem schnelleren Fahrstil auf der Landstraße etwa bewegen.

Ein einmaliges oder kurzes Hupen kann dabei kaum als Nötigung betrachtet werden. Fortlaufendes Hupen jedoch sehr wohl.

In diesen Beispielfällen dürfen Sie hupen

Stellt sich die Frage, wann wirklich eine Gefahr vorliegt, die das Betätigen des Schallzeichens im Straßenverkehr rechtfertigt. Hier einmal vier Beispiele für eine solche Gefährdung.

  • Ein anderer Fahrer sieht Sie nicht und kommt Ihnen oder Ihrem Fahrzeug gefährlich nah – etwa bei einem geplanten Fahrbahnwechsel auf der Autobahn, wenn Sie im toten Winkel des anderen Fahrers fahren.
  • Wenn Ihnen ein anderer die Vorfahrt nimmt, stellt das eine Gefahr dar – in diesem Moment dürfen Sie tatsächlich die Hupe betätigen.
  • Wenn Sie einen Wagen mit Anhänger oder einen Kleintransporter vor sich haben, und der Wagen droht die Ladung zu verlieren, dürfen Sie Ihren Vordermann auch durch vehementes Hupen auf die Gefahr aufmerksam machen.
  • Wenn Sie auf der Gegenfahrbahn ein Hindernis entdecken und nun andere Autofahrer vor diesem Hindernis warnen möchten.

Besonderheit Hupen oder Lichthupe bei Blitzer an der Straße

Viele Autofahrer warnen den Gegenverkehr gern, wenn ein Blitzer auf der Straße steht. Hier gibt es tatsächlich unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Wertung einer solchen Tat. Denn während die einen argumentieren, dass durch die Lichthupe die Verkehrsteilnehmer dazu angehalten werden, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, halten die anderen dagegen, dass die gewarnten Fahrer nur wegen der Warnung langsamer fahren und so der gewünschte Lerneffekt durch ein Knöllchen verloren geht.

Genau genommen muss der Sinn und Zweck einer Radarfalle aber die Sicherstellung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sein – damit wäre der Zweck einer Radarfalle auch erfüllt, wenn nach einer Lichthupe alle Verkehrsteilnehmer die vorgegebene Geschwindigkeit einhalten.

Das Problem dabei: Eine Radarfalle ist keine Gefahr im Sinne der StVO und berechtigt damit letztlich nicht zur Betätigung der Hupe oder der Lichthupe – auch wenn dadurch der Sinn und Zweck einer Radarfalle eben nicht ausgehebelt wird.

Wie laut darf die Hupe sein?

Auch hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen. So darf eine Hupe – wie bereits erwähnt – nicht aus Abfolge mehrerer Töne bestehen. Sie muss einen durchgehend gleichbleibenden Ton haben. Darüber hinaus gibt es auch Grenzwerte, was die Lautstärke einer Hupe angeht. Diese liegen bei 105 Dezibel in einer Entfernung von 7 Metern vom Kraftfahrzeug mit der Hupe

Wann darf ich die Lichthupe benutzen?

Generell gilt, dass die Lichthupe in all den Situationen eingesetzt werden darf, wenn das Schallzeichen auch eingesetzt werden dürfte.

Fazit

Auch wenn die Hupe für manchen Autofahrer zu den liebsten Teilen seines Autos zu gehören scheint – es gibt faktisch nur sehr wenige Situationen, in denen Sie wirklich hupen dürfen. Wichtig ist dabei vor allem zu beachten, dass Sie durch ein Hupen oder durch die Lichthupe keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

 

Foto: ©Кирилл Рыжов / stock adobe