Falsche Bereifung: Auswirkungen auf die KFZ-Versicherung

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Wenn der Winter dem Frühling Platz macht, werden wieder viele Autofahrer ihre Pneus wechseln. Allerdings bleibt das Thema Bereifung und Verkehrssicherheit auch bei Sommerreifen stets aktuell.

Auch bei den Sommerreifen müssen Autofahrer einige Fallstricke beachten. Insbesondere die Profiltiefe kann nicht nur bei einer Verkehrskontrolle zum Griff der Ordnungshüter in die Haushaltskasse führen. Speziell im Fall eines Verkehrsunfalls kann die Profiltiefe bei den Sommerreifen darüber entscheiden, ob der Schaden seitens der KFZ-Versicherung reguliert wird oder nicht.

Falsche Bereifung und die KFZ-Haftpflicht

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung braucht jeder Autofahrer. Darüber gibt es mit Sicherheit keine Diskussionen. Schließlich schreibt der Gesetzgeber eine entsprechende Police für die Teilnahme am Straßenverkehr vor. Und die Haftpflicht regelt einen Schaden, der im Rahmen eines Unfalls Dritten zugefügt auch dann, wenn die Sommerreifen nicht mehr über eine ausreichende Profiltiefe verfügen.

Ist das mangelnde Profil allerdings Ursache für den Unfall, kann sich der Versicherer auf die Gefahrerhöhung berufen. Und laut § 5 Abs. 2 KfzPflVV besteht in diesem Fall eine Leistungsfreiheit des Versicherers bis zu 5.000 EUR. Allerdings urteilen deutsche Gerichte in solchen Fällen höchst unterschiedlich (OLG Saarbrücken: Az. 5 U 261/02-25 bzw. LG Stuttgart: Az. 22 O 362/05). Es ist ausschlaggebend, ob der Versicherte von der zu geringen Profiltiefe hatte oder nicht.

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„Slicks“ in der Kaskoversicherung

Im Rahmen der KFZ-Versicherung scheint zumindest in puncto Haftpflicht der Versicherte aufatmen zu können. Wie gestaltet sich die Situation in der Kaskoversicherung? Hier sieht die ganze Sache schnell anders aus. Sofern die ungenügende Bereifung für den Unfallschaden nicht als Ursache nachgewiesen werden kann, ist eine Regulierung des Schadens wahrscheinlich.

Anders, wenn als Ursache eine ungenügende Profiltiefe nachgewiesen werden kann. Dann kommt es auf die Formulierungen im Vertrag der KFZ-Versicherung an. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird die Schadensregulierung übernommen. Kann die Versicherung dagegen die Karte „grobe Fahrlässigkeit“ ziehen, bleibt der Versicherte auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen. Experten weisen daher darauf hin, bei einem KFZ-Versicherungsvergleich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu achten.

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Letzte Aktualisierung am 19.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API