Was tun, wenn´s kracht?

Mobilität ist zu einer notwendigen Begleiterscheinung der modernen Gesellschaft avanciert. Kaum vorstellbar für viele, ohne den geliebten fahrbaren Untersatz auszukommen.  Immer größeres Verkehrsaufkommen fordert leider zu oft auch seinen Tribut. Unachtsamkeit, Raserei, schwierige Wetterverhältnisse, aber auch technische Probleme führen zu Unfällen, die häufig vermeidbar wären.

Es hat gekracht, was nun? Sei es der Schock, sei es die Tatsache, dass einem dies das erste Mal passiert – viele wissen nicht, wie sie sich nach einem Unfall verhalten sollen und müssen. Dieser kleine Ratgeber soll Aufschluss geben.

Zuerst einmal heißt es, Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren bzw. wiedererlangen. Befindet sich kein Beteiligter in akuter Lebensgefahr, ist als erstes die Unfallstelle zu sichern. Dazu wird das Warndreieck und – sofern vorhanden – eine Warnleuchte in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufgestellt, um den nachfolgenden Verkehr rechtzeitig aufmerksam zu machen und nicht zu gefährden. Die Warnblinkanlage des Fahrzeugs sollte eingeschaltet werden

Polizei verständigen – ja oder nein?

Bei sogenannten Bagatellschäden bis etwa 750 Euro und geklärter Schuldfrage muss die Polizei nicht verständigt werden. Ein Anruf bei Unsicherheit kann dennoch nicht schaden. Anders verhält sich die Sache, wenn Personenschäden zu beklagen sind, ausländische Fahrzeuge ohne grüne Versicherungskarte beteiligt sind, ein Mietwagen betroffen ist, ein Unfallbeteiligter keine Angaben zu seiner Versicherung machen kann oder will oder wenn der Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer besteht. Dann ist die Polizei zu holen.

Beweise sichern

Außerdem gilt es, den Unfall so exakt wie möglich zu protokollieren. Dazu müssen Namen, Anschriften, KFZ-Kennzeichen, Name der Versicherung sowie Versicherungsnummer aller Unfallbeteiligten notiert werden. Datum, Zeit und Ort des Unfalls sind ebenso wichtig wie mögliche Zeugenbenennungen. Die Schäden an den Fahrzeugen sollten gleichfalls vermerkt werden. Fotos aus verschiedenen Perspektiven erleichtern den Versicherungen später die Arbeit bei der Schadensregulierung.

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Kein Schuldanerkenntnis geben

Tunlichst unterlassen werden sollte es im Streitfall, ein Schuldanerkenntnis verbal zu geben oder gar zu unterschreiben. Nur wenn die Schuldfrage eindeutig und ohne Zweifel geklärt ist, kann das polizeilich auferlegte Verwarnungsgeld akzeptiert werden.

Unabhängige Sachverständige beauftragen

In KEINEM Fall muss der Sachverständige der gegnerischen Versicherung für ein Gutachten akzeptiert werden. Hier sollte auf einen unabhängigem KFZ-Sachverständigen bestanden werden.

Vorbereitet sein

Niemand möchte jemals in einen Unfall verwickelt sein. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit einigen vorausschauenden Kleinigkeiten auf den Fall der Fälle vorzubereiten. Warnwesten tragen ungemein zur eigenen Sicherheit bei, nicht nur im Dunkeln. Eine kleine Fotokamera – Einwegkameras sind durchaus ausreichend -, die im Fahrzeug liegen bleibt, dient der eigenen Beweissicherung. Fotos können unklare Situationen aufklären helfen und Sachverhalte verständlicher gestalten. Ein Kugelschreiber sowie ein Blanko-Unfallprotokoll runden das Unfallnotfallpäckchen ab.

Bleibt nur noch zu wünschen, dass es letztlich niemand wirklich benötigt.

Bild von Gerhard auf Pixabay

Letzte Aktualisierung am 26.07.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API