Verstehen Sie die Unterschiede
Wenn die Windschutzscheibe Ihres Autos ausgetauscht werden muss, stehen Sie möglicherweise vor der Entscheidung für ein Originalersatzteil oder für eine für den so genannten Aftermarket, also den freien Ersatzteilmarkt, hergestellten neuen Scheibe. Oft ist das in den Bedingungen Ihrer Versicherung geregelt, in anderen Fällen haben Sie jedoch die freie Wahl. Um die Entscheidung fundiert treffen zu können, müssen Sie die Unterschiede zwischen diese beiden äußerlich möglicherweise nahezu identisch erscheinenden Windschutzscheiben kennen. Original- oder Aftermarket-Ersatzteil: Welches sollten Sie wählen?
Windschutzscheibe Ersatz – Wer produziert sie?
Fahrzeughersteller produzieren Windschutzscheiben meist nicht selbst. Sie beziehen sie stattdessen von auf Autoglas spezialisierten Herstellern. Der Glashersteller entwickelt und produziert Windschutzscheiben und Fenster nach strikten Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Die Scheiben werden zum Fahrzeughersteller geliefert und von diesem in seinem Werk in neue Fahrzeuge eingebaut. Weil somit die Glaskomponenten von Zulieferern im Auftrag des Fahrzeugherstellers gebaut werden, kann der Fahrzeughersteller immer wieder neue Angebote verschiedener Zulieferer einholen. Kann er mit einem Zulieferer bessere Konditionen aushandeln, wird er den Auftrag neu vergeben. Aus diesem Grund können in einer Modellreihe eines Fahrzeugherstellers Glaskomponenten verschiedener Zulieferer verbaut werden. Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Windschutzscheibe austauschen lassen müssen, könnte Ihr Fahrzeughersteller seinen Zulieferer für Glaskomponenten bereits gewechselt haben. Sie würden dann ein Originalersatzteil bekommen, das von einem anderen Glashersteller stammt, als ihre alte Windschutzscheibe.
Originalersatzteile
Eine Original-Ersatzwindschutzscheibe ist mit derjenigen identisch, die der Hersteller in ihr Fahrzeug ursprünglich eingebaut hatte. Eine solche Ersatzwindschutzscheibe muss nicht unbedingt vom selben Zulieferer produziert worden sein wie seinerzeit die originale, aber sie gleicht dieser weitestgehend. Das Glas wurde nach sehr detaillierten Vorgaben des Fahrzeugherstellers produziert und sollte mit der Originalwindschutzscheibe in Größe, Form und Farbe übereinstimmen. Die Scheibe sollte auch dieselbe Dicke und Haltbarkeit aufweisen. Wichtig ist auch, dass das Ersatzteil von den zuständigen Behörden, in Deutschland vom Kraftfahrtbundesamt, zugelassen ist, so dass sie sicher sein können, dass es allen Sicherheitsanforderungen genügt.
Aftermarket-Ersatzteile
Glaskomponenten, die von Glasherstellern für den freien Ersatzteilmarkt und nicht notwendigerweise im Auftrag eines Fahrzeugherstellers produziert werden, müssen keine Vorgaben der Fahrzeughersteller einhalten. Tatsächlich erlauben es Copyright-Vorschriften nicht einmal, dass Autoglashersteller tatsächlich mit dem Original vollkommen identische Windschutzscheiben anbieten. Selbstverständlich müssen Größe und Form dennoch übereinstimmen, weil die Scheibe sonst nicht in ihr Fahrzeug passen würde. Dicke und Haltbarkeit können sich jedoch unterscheiden und auch die Tönung kann leicht vom Original abweichen.
Einige Kunden beklagen, dass ihre Windschutzscheibe aus dem freien Ersatzteilmarkt undicht ist oder übermäßige Windgeräusche erzeugt. Andere bemerken unterschiedliche Glasdicken oder empfinden die leicht unterschiedliche Tönung als unangenehm. Obwohl diese Unterschiede meist minimal sind, könnten sehr kritische Fahrzeugbesitzer daher unzufrieden mit einer neuen Windschutzscheibe aus dem freien Teilemarkt sein. Andere wiederum stellen kaum oder keine Unterschiede zwischen der Original- und der neuen Ersatzwindschutzscheibe aus dem freien Markt fest.
Wie so vieles wird auch diese Entscheidung letztlich oft vom Geld abhängen. Viele Aftermarket-Windschutzscheiben erfüllen ihren Zweck voll und ganz, aber diejenigen Fahrer, die keine geringfügigen Unterschiede hinnehmen wollen, werden sich oft dennoch für ein Originalersatzteil entscheiden.
Eine abschließende Bemerkung zu Original- und Aftermarket-Ersatzteilen: Wenn Sie ein Leasingfahrzeug fahren, könnte der Leasingvertrag vorschreiben, dass die Windschutzscheibe nur durch ein Originalersatzteil ersetzt werden darf. Sollten Sie also irgendwann vor der Frage stehen, sollten Sie zunächst Ihre Leasingvereinbarung aufmerksam lesen.
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