Kurz unachtsam gewesen oder generell als notorischer Raser – schnell passiert es auf unseren Straßen, dass einen ein rotes kurzes Blitzlicht oder die berühmte Kelle vom rechten Straßenbahnrand aus den Gedanken reißt. Die Radarfalle hat zugeschnappt. Jetzt abzubremsen ist zwar allerhöchste Zeit, aber dennoch leider zu spät. Der zuhause hastig gewälzte Bußgeldkatalog, heutzutage auch online abrufbar, verrät, dass je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung das Loch im Portemonnaie doch empfindlich groß werden könnte. Nicht genug damit, drohen unter Umständen auch Punkte in Flensburgs Verkehrssünderkartei und manchmal sogar ein Fahrverbot.
Jetzt zahlt es sich aus, einen gewieften Anwalt zu kennen und noch besser, wenn dieser Anwalt Verkehrsrecht als seine Passion sieht, denn von seinem Wissen und Können hängt jetzt des Rasers Schicksal ab.
Gelegentlich kann der Kopf des Verkehrssünders trotz seines Vergehens noch aus der sprichwörtlichen Schlinge gezogen werden, nämlich genau dann, wenn berechtigte Zweifel an der Geschwindigkeitsüberwachung bestehen und diese dann bestenfalls rechtlich relevant auch untermauert werden können.
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So lässt sich unter Umständen die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle durchaus anfechten. Besonders bei Verwendung von älteren Messgeräten musste das Fahrzeug parallel zur Fahrbahn stehen. Wurde der für den korrekten Betrieb notwendige Winkel von 20 bzw. 22 Grad nicht eingehalten, konnte ein gerichtliches Vorgehen gegen die Geschwindigkeitskontrolle durchaus erfolgreich für den Geblitzten ausgehen. Ebenfalls gibt es Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen, welche unter anderem den Abstand der Messgeräte zum Geschwindigkeits- oder Ortseingangsschild definieren. Obwohl diese Vorgaben nur interne Sollvorschriften sind und keine Relevanz und rechtliche Bindung nach außen haben, kann unter Umständen ein cleverer Anwalt ein durchaus positives Gerichtsurteil für seinen Mandanten herausholen.
Aufgrund immer moderner werdender Messverfahren und dem entsprechend innovativen Equipment wird es allerdings zunehmend schwieriger, den Verkehrssünder anwaltlich zu verteidigen. Am besten wäre es, die persönliche Fahrweise den Straßenbedingungen sowie den Gesetzmäßigkeiten entsprechend anzupassen. Das würde die Sicherheit unterwegs erhöhen und das eigene Budget sowie die Nerven würden nicht sinnlosen Strapazen ausgesetzt werden.
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay
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